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Prüfung und Berichterstattung für australische Wohltätigkeitsorganisationen: Lesen Sie mehr über die Herausforderungen bei der Berichterstattung von Wohltätigkeitsorganisationen und gemeinnützigen Organisationen und wie Sie in Australien konform werden können

Prüfung und Berichterstattung für australische Wohltätigkeitsorganisationen: Lesen Sie mehr über die Herausforderungen bei der Berichterstattung von Wohltätigkeitsorganisationen und gemeinnützigen Organisationen und wie Sie in Australien konform werden können

Für die Prüfung und Berichterstattung der australischen Wohltätigkeitsorganisationen verlangt der ACNC die Vorlage von Finanzberichten, die von einem Wirtschaftsprüfer geprüft oder begutachtet worden sind.

Prüfung und Berichterstattung für australische Wohltätigkeitsorganisationen

Mittlere Wohltätigkeitsorganisationen mit jährlichen Einnahmen von weniger als 250.000 $ und mehr als 1.000.000 $ müssen geprüfte Jahresabschlüsse vorlegen. Große Wohltätigkeitsorganisationen müssen jedoch geprüfte Finanzunterlagen vorlegen. Im ACNC-Gesetz ist festgelegt, wer die Berichte prüfen kann und was ihnen vorgelegt werden muss.

Jährliche Berichterstattung an den ACNC

Die Australian Charities and Not-for-Profits Commission (ACNC) hat mehrere Berichtspflichten für Wohltätigkeitsorganisationen.

Sie umfassen die operative Berichterstattung und die Führung von Aufzeichnungen, um sicherzustellen, dass Wohltätigkeitsorganisationen die ACNC-Governance-Standards erfüllen. Auch Wohltätigkeitsorganisationen müssen dem ACNC jährlich Bericht erstatten, um ihre Registrierung aufrechtzuerhalten. Der Umfang der jährlichen Berichtspflichten von Wohltätigkeitsorganisationen hängt davon ab, wie groß sie sind – ob sie klein, mittel oder groß sind.

Wohltätigkeitsorganisationen müssen eine Jahresinformationserklärung und einen Jahresfinanzbericht (wenn sie mittelgroß oder groß sind) einreichen, um ihren jährlichen Berichtspflichten nachzukommen.

ERFAHREN SIE MEHR ÜBER DIE PRÜFUNG UND BERICHTERSTATTUNG VON WOHLTÄTIGKEITSORGANISATIONEN IN AUSTRALIEN

Das ACNC verlangt von Ihnen, dass Sie Finanzinformationen melden und andere Verpflichtungen erfüllen.

Die Größe Ihrer Wohltätigkeitsorganisation wird durch ihr jährliches Gesamteinkommen während des Berichtszeitraums bestimmt.

  • Die Jahreseinnahmen kleiner Wohltätigkeitsorganisationen betragen weniger als 250.000 $;
  • Mittlere Wohltätigkeitsorganisationen haben ein jährliches Einkommen von mindestens 250.000 $, aber weniger als 1 Million $;
  • Große Wohltätigkeitsorganisationen haben ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 1 Million Dollar.

Die Einnahmen sind eine Einkommenskomponente. Sie kann durch den Verkauf oder die Verwendung von Kapital, Vermögenswerten oder Gütern realisiert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Einnahmen durch die Spende von Vermögenswerten an wohltätige Zwecke erzielt werden.

Die Einnahmen werden oft als oberster Posten in einer Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen (Gewinn und Verlust). Beispiele für einschlägige Wohltätigkeitsorganisationen sind:

  • Zuschüsse von der Regierung, von Stiftungen oder aus privaten Quellen;
  • Spenden, Zehntabgaben und Vermächtnisse an die Kirche;
  • Erbringung von Dienstleistungen: Honorare;
  • Waren zum Verkauf;
  • Fundraising-Aktivitäten und Sponsoring generieren Mittelzuflüsse;
  • Dividenden und Zinserträge aus Kapitalanlagen;
  • Lizenzgebühren und Tantiemen;
  • Sachspenden (z. B. Waren oder ehrenamtliche Tätigkeit).

Fälligkeitstermine der Jahresmitteilung

Die Prüfung und Berichterstattung der Wohltätigkeitsorganisation ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Berichtszeitraums eine jährliche Informationserklärung vorzulegen. Dies sind die beiden am häufigsten verwendeten Meldefristen:

  • 31. Dezember für Wohltätigkeitsorganisationen, die nach einem regulären Geschäftsjahr (1. Juli bis Juni) berichten
  • 30. Juni für Wohlfahrtsverbände, die ein Kalenderjahr als Berichtszeitraum verwenden (1. Januar bis 31. Dezember)

ACNC verlangt standardmäßig die Besetzung für den Prüfungs- und Berichtszeitraum der Wohltätigkeitsorganisation vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Sie können beantragen, dass Ihre jährliche Informationserklärung für eine Wohltätigkeitsorganisation mit einem anderen Berichtszeitraum erstellt wird.

Zu jedem Berichtszeitraum ist nur eine Information erforderlich. Auf diese Weise weiß der ACNC, wann Sie sich melden müssen, und wir können Ihnen zu gegebener Zeit Erinnerungen senden.

Versäumnis, einen jährlichen Informationsbericht vorzulegen

Der ACNC wird Maßnahmen ergreifen, wenn Ihre Wohltätigkeitsorganisation es versäumt, ihre jährliche Informationserklärung abzugeben.

  • Wenn sie feststellen, dass Ihre Wohltätigkeitsorganisation ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn Sie nicht in der Lage sind, diese zu erfüllen, werden wir Strafbescheide erlassen;
  • Veröffentlichen Sie eine Mitteilung, dass die jährliche Informationserklärung Ihrer Wohltätigkeitsorganisation im ACNC-Register verspätet ist. Wenn Ihre Wohltätigkeitsorganisation nicht innerhalb von sechs Monaten einen Antrag stellt, wird dies im Eintrag Ihrer Wohltätigkeitsorganisation im Register angezeigt.

ACNC kann Wohltätigkeitsorganisationen bestrafen, die ihre jährliche Informationserklärung nicht rechtzeitig einreichen. Die jährliche Informationserklärung Ihrer Wohltätigkeitsorganisation wird an das ACNC-Register übermittelt, und das ACNC-Register aktualisiert die Details und entfernt die verspätete Erklärung.

ACNC kann Ihre Registrierung widerrufen, wenn Ihre Wohltätigkeitsorganisation mindestens zwei Jahre lang nicht jedes Jahr eine jährliche Informationserklärung einreicht. Die australische Steuerbehörde wird dann Ihrer Wohltätigkeitsorganisation die Berechtigung für Steuervergünstigungen entziehen.

Zusätzliche Berichtsinformationen für die Prüfung und Berichterstattung von Wohltätigkeitsorganisationen sowie für gemeinnützige Organisationen in Australien

Religiöse Nächstenliebe

Im Rahmen der Prüfung und Berichterstattung von Wohltätigkeitsorganisationen kann eine Wohltätigkeitsorganisation, die die Voraussetzungen für die Einstufung als „Basic Religious Charity“ erfüllt, von bestimmten Berichtspflichten befreit werden. Dazu gehört auch die Anforderung, Finanzberichte an den ACNC zu übermitteln. Die externen Verhaltensstandards des ACNC gelten für grundlegende religiöse Wohltätigkeitsorganisationen, die ihren Sitz im Ausland haben.

Massenunterbringung und Gruppenberichterstattung

Die Masseneinreichung ermöglicht es berechtigten Wohltätigkeitsorganisationen, mehrere jährliche Informationserklärungen im Namen mehrerer registrierter Wohltätigkeitsorganisationen einzureichen.

Nach den Regeln für die Prüfung und Berichterstattung von Wohltätigkeitsorganisationen kann eine Wohltätigkeitsorganisation als Gruppe für die Gruppenberichterstattung in Betracht kommen. Dies ist auf zwei Wegen möglich: im Rahmen einer gemeinsamen Berichtsvereinbarung oder als kollektive Berichtsgestaltung. In bestimmten Situationen können Wohltätigkeitsorganisationen ihre Jahresberichte in großen Mengen oder als Teil einer Gruppe einreichen.

Vorübergehende Berichterstattung

Um Wohltätigkeitsorganisationen dabei zu helfen, ihren Meldeaufwand zu reduzieren, hat der ACNC Vereinbarungen mit mehreren Regierungsbehörden getroffen. Diese Vorkehrungen sollen die Prüfung und Berichterstattung von Wohltätigkeitsorganisationen an andere Behörden erleichtern und den Wohltätigkeitsorganisationen mehr Zeit geben, um neue Anforderungen zu erfüllen.

Überprüfung von Finanzberichten und Audits

Je nach Größe der Wohltätigkeitsorganisation ist die Anforderung, einen geprüften oder geprüften Jahresfinanzbericht vorzulegen, unterschiedlich.

  • Prüfung und Berichterstattung für kleine Wohltätigkeitsorganisationen: Für kleine Wohltätigkeitsorganisationen ist es nicht erforderlich, in der jährlichen Informationserklärung einen Finanzbericht vorzulegen. Daher gibt es keine ACNC-Anforderung, dass eine kleine Wohltätigkeitsorganisation ihre Finanzberichte überprüfen oder prüfen lassen muss. Wir ermutigen kleine Wohltätigkeitsorganisationen, Finanzberichte als Teil der jährlichen Informationserklärung einzureichen. Wenn die Verwaltungsdokumente einer kleinen Wohltätigkeitsorganisation verlangen, dass sie Finanzberichte vorlegt, muss sie dies tun.
  • Prüfung und Berichterstattung mittlerer Wohltätigkeitsorganisationen: Bei mittelgroßen Wohltätigkeitsorganisationen können die Finanzberichte überprüft oder geprüft werden. Im Rahmen der Jahresmitteilung ist auch der Bericht des Abschlussprüfers bzw. des Gutachters vorzulegen.
  • Prüfung und Berichterstattung großer Wohltätigkeitsorganisationen: Große Wohltätigkeitsorganisationen sollten ihre Finanzberichte prüfen lassen. Im Rahmen der Jahresmitteilung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vorzulegen.

Prüfung und Berichterstattung von Non-Profit-Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen in Australien

Ernennen Sie einen Auditor oder Gutachter

  • Sie können frühzeitig beginnen, damit der Prüfer oder Gutachter Zeit hat, seine Arbeit abzuschließen;
  • Bitten Sie um Empfehlungen und Ratschläge von anderen Wohlfahrtsverbänden;
  • Stellen Sie sicher, dass die Person nicht an die Organisation gebunden ist;
  • Vergewissern Sie sich, dass sie qualifiziert sind;
  • Sie sollten sicherstellen, dass Sie für Ihr Geld auch etwas bekommen.

Bereiten Sie sich auf eine Überprüfung oder ein Audit vor

Die folgenden Schritte können Ihrer Wohltätigkeitsorganisation helfen, das Audit- oder Überprüfungsverfahren effizienter zu gestalten:

  • Alle Probleme mit der Rechnungsführung, die vor der Prüfung/Überprüfung entdeckt werden, werden erfasst;
  • Diese Probleme können gelöst werden. Wenn dies nicht der Fall ist, erstellen Sie einen Plan, wie Ihre Wohltätigkeitsorganisation diese Probleme lösen wird;
  • Bitten Sie den Prüfer um einen Zeitplan, bevor sie beginnen. Darin wird dargelegt, was die Wohltätigkeitsorganisation benötigt und wann die Überprüfung/der Audit abgeschlossen sein wird;
  • Zur Klärung etwaiger Fragen sollten Sie sich vor der Prüfung/Überprüfung an sie wenden;
  • Stellen Sie ihnen einen Schreibtisch zur Verfügung und planen Sie Zeit für ihre Treffen ein;
  • Alle Mitarbeiter sollten über das Audit/die Überprüfung informiert werden und darüber, was sie von ihnen erwarten können.

Lesen Sie mehr über die Prüfung und Berichterstattung von Wohltätigkeitsorganisationen in Australien

Machen Sie das Beste aus Ihrer Überprüfung oder Ihrem Audit

Ihre Wohltätigkeitsorganisation hat die Möglichkeit, ihre Buchhaltungssysteme und Verwaltungsprozesse zu verbessern, indem sie sie überprüfen oder prüfen lässt. Seien Sie nicht beunruhigt, wenn ein Prüfer oder Prüfer Fehler in den Buchhaltungssystemen und -prozessen Ihrer Wohltätigkeitsorganisation findet, da dies normal ist. So holen Sie das Beste aus diesem Prozess heraus:

  • Bitten Sie den Prüfer/Begutachter, auf Bereiche hinzuweisen, in denen Ihre Wohltätigkeitsorganisation verbessert werden könnte;
  • Sprechen Sie mit dem Prüfer/Begutachter über alle Probleme, die er findet;
  • Entwickeln Sie einen Plan zur Lösung des Problems;
  • Geben Sie dem Prüfer/Begutachter eine Kopie Ihres Plans und bitten Sie um Rückmeldung;
  • Alle Mitarbeiter sollten über die aus der Prüfung/Überprüfung gezogenen Lehren informiert werden.

Entfernen eines Auditors oder Prüfers

  • Sie sollten sich die Zeit nehmen, sich zu entscheiden, und sicherstellen, dass Sie den Prüfer oder die Prüferin nicht beibehalten;
  • Möglicherweise finden Sie ein Verfahren, das Ihre Wohltätigkeitsorganisation befolgen muss, in der Satzung, den Richtlinien und Verfahren Ihrer Wohltätigkeitsorganisation;

Der Corporations Act 2001 enthält strenge Anforderungen an die Ernennung und Entlassung von Wirtschaftsprüfern für Wohltätigkeitsorganisationen.

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