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Prüfung und Berichterstattung bei australischen Wohltätigkeitsorganisationen: Prüfungen von Wohltätigkeitsorganisationen und gemeinnützigen Organisationen in Australien

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Für die Prüfung und Berichterstattung der australischen Wohltätigkeitsorganisationen verlangt der ACNC die Vorlage von Finanzberichten, die von einem Wirtschaftsprüfer geprüft oder begutachtet worden sind.

Mittlere Wohltätigkeitsorganisationen mit jährlichen Einnahmen von weniger als 250.000 $ und mehr als 1.000.000 $ müssen geprüfte Jahresabschlüsse vorlegen. Große Wohltätigkeitsorganisationen müssen jedoch geprüfte Finanzunterlagen vorlegen. Im ACNC-Gesetz ist festgelegt, wer die Berichte prüfen kann und was ihnen vorgelegt werden muss.

Contents

Prüfung und Berichterstattung für australische Wohltätigkeitsorganisationen: Jährliche Berichterstattung an den ACNC

Der ACNC hat mehrere Berichtsanforderungen für Wohltätigkeitsorganisationen.

Sie umfassen die operative Berichterstattung und die Führung von Aufzeichnungen, um sicherzustellen, dass Wohltätigkeitsorganisationen die ACNC-Governance-Standards erfüllen. Auch Wohltätigkeitsorganisationen müssen dem ACNC jährlich Bericht erstatten, um ihre Registrierung aufrechtzuerhalten. Der Umfang der jährlichen Berichtspflichten von Wohltätigkeitsorganisationen hängt davon ab, wie groß sie sind – ob sie klein, mittel oder groß sind.

Wohltätigkeitsorganisationen müssen eine Jahresinformationserklärung und einen Jahresfinanzbericht (wenn sie mittelgroß oder groß sind) einreichen, um ihren jährlichen Berichtspflichten nachzukommen.

ERFAHREN SIE MEHR ÜBER DIE PRÜFUNG UND BERICHTERSTATTUNG VON WOHLTÄTIGKEITSORGANISATIONEN IN AUSTRALIEN

Prüfung und Berichterstattung australischer Wohltätigkeitsorganisationen: Größe der Wohltätigkeitsorganisation und Berichterstattung

Das ACNC wird von Ihnen verlangen, dass Sie finanzielle Informationen melden und andere Verpflichtungen erfüllen.

Die Größe Ihrer Wohltätigkeitsorganisation wird durch ihr jährliches Gesamteinkommen während des Berichtszeitraums bestimmt.

  • Die Jahreseinnahmen kleiner Wohltätigkeitsorganisationen betragen weniger als 250.000 $;
  • Mittlere Wohltätigkeitsorganisationen haben ein jährliches Einkommen von mindestens 250.000 $, aber weniger als 1 Million $;
  • Große Wohltätigkeitsorganisationen haben ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 1 Million Dollar.

Prüfung und Berichterstattung australischer Wohltätigkeitsorganisationen: Was sind die Einnahmen?

Die Einnahmen sind eine Einkommenskomponente. Er kann durch den Verkauf oder die Nutzung von Kapital, Vermögenswerten oder Waren erzielt werden. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können Einnahmen auch durch die Spende von Vermögenswerten an Wohltätigkeitsorganisationen erzielt werden.

Die Einnahmen werden oft als oberster Posten in einer Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen (Gewinn und Verlust). Beispiele für einschlägige Wohltätigkeitsorganisationen sind:

  • Zuschüsse von der Regierung, von Stiftungen oder aus privaten Quellen;
  • Spenden, Zehntabgaben und Vermächtnisse an die Kirche;
  • Erbringung von Dienstleistungen: Honorare;
  • Waren zum Verkauf;
  • Fundraising-Aktivitäten und Sponsoring generieren Mittelzuflüsse;
  • Dividenden und Zinserträge aus Kapitalanlagen;
  • Lizenzgebühren und Tantiemen;
  • Sachspenden (z. B. Waren oder ehrenamtliche Tätigkeit).

Prüfung und Berichterstattung australischer Wohltätigkeitsorganisationen: Fälligkeit der jährlichen Informationserklärung

Die Rechnungsprüfung und die Berichterstattung der Wohltätigkeitsorganisation sind verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Berichtszeitraums eine jährliche Informationserklärung abzugeben. Dies sind die beiden am häufigsten verwendeten Meldefristen:

  • 31. Dezember für Wohltätigkeitsorganisationen, die nach einem regulären Geschäftsjahr (1. Juli bis Juni) berichten
  • 30. Juni für Wohlfahrtsverbände, die ein Kalenderjahr als Berichtszeitraum verwenden (1. Januar bis 31. Dezember)

Der ACNC muss den Prüfungs- und Berichtszeitraum der Wohltätigkeitsorganisation standardmäßig vom 1. Juli bis zum 30. Juni ausfüllen. Sie können beantragen, dass Ihre jährliche Informationserklärung für eine Wohltätigkeitsorganisation erstellt wird, die einen anderen Berichtszeitraum verwendet.

Für jeden Berichtszeitraum ist nur eine Information erforderlich. So weiß der ACNC, wann Sie sich melden müssen, und kann Sie zu gegebener Zeit daran erinnern.

Prüfung und Berichterstattung australischer Wohltätigkeitsorganisationen: Versäumnis, einen jährlichen Informationsbericht vorzulegen

Der ACNC wird Maßnahmen ergreifen, wenn Ihre Wohltätigkeitsorganisation es versäumt, ihre jährliche Informationserklärung abzugeben.

  • Wenn sie feststellen, dass Ihre Wohltätigkeitsorganisation ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn Sie nicht in der Lage sind, diese zu erfüllen, werden wir Strafbescheide erlassen;
  • Veröffentlichen Sie im ACNC-Register eine Mitteilung, dass die jährliche Informationserklärung Ihrer Wohltätigkeitsorganisation verspätet ist. Wenn Ihre Wohltätigkeitsorganisation den Antrag nicht innerhalb von sechs Monaten einreicht, wird dies im Register Ihrer Wohltätigkeitsorganisation vermerkt.

ACNC kann Wohltätigkeitsorganisationen bestrafen, die ihr Annual Info Statement nicht fristgerecht einreichen. Die jährliche Informationserklärung Ihrer Wohltätigkeitsorganisation wird dem ACNC-Register vorgelegt, das die Angaben aktualisiert und die verspätete Erklärung entfernt.

ACNC kann Ihre Registrierung widerrufen, wenn Ihre Wohltätigkeitsorganisation nicht mindestens zwei Jahre lang jedes Jahr eine jährliche Informationserklärung einreicht. Das australische Finanzamt wird dann die Berechtigung Ihrer Wohltätigkeitsorganisation für Steuervergünstigungen aufheben.

ZUSÄTZLICHE BERICHTSINFORMATIONEN FÜR DIE PRÜFUNG UND BERICHTERSTATTUNG VON WOHLTÄTIGEN ORGANISATIONEN UND GEMEINNÜTZIGEN ORGANISATIONEN IN AUSTRALIEN

Prüfung und Berichterstattung australischer Wohltätigkeitsorganisationen: Grundlegende religiöse Wohltätigkeit

Im Rahmen der Prüfung und Berichterstattung von Wohltätigkeitsorganisationen kann eine Wohltätigkeitsorganisation, die die Voraussetzungen für die Einstufung als “Basic Religious Charity” erfüllt, von bestimmten Berichtspflichten befreit werden. Dazu gehört auch die Verpflichtung, dem ACNC Finanzberichte vorzulegen. Die externen Verhaltensstandards des ACNC gelten für grundlegende religiöse Wohltätigkeitsorganisationen, die ihren Sitz in Übersee haben.

Prüfung und Berichterstattung für australische Wohltätigkeitsorganisationen: Sammelunterkunft und Gruppenberichterstattung

Die Masseneinreichung ermöglicht es berechtigten Wohltätigkeitsorganisationen, mehrere jährliche Informationserklärungen im Namen mehrerer registrierter Wohltätigkeitsorganisationen einzureichen.

Nach den Regeln für die Prüfung und Berichterstattung von Wohltätigkeitsorganisationen kann eine Wohltätigkeitsorganisation als Gruppe für die Gruppenberichterstattung in Betracht kommen. Dies ist auf zwei Arten möglich: als Teil einer gemeinsamen Berichterstattung oder als kollektive Berichterstattung. In bestimmten Fällen können Wohltätigkeitsorganisationen ihre jährlichen Informationserklärungen in großen Mengen oder als Teil einer Gruppe einreichen.

Prüfung und Berichterstattung australischer Wohltätigkeitsorganisationen: Übergangsweise Berichterstattung

Um den Wohlfahrtsverbänden zu helfen, ihren Meldeaufwand zu verringern, hat der ACNC Vereinbarungen mit verschiedenen Regierungsbehörden getroffen. Diese Regelungen sollen die Prüfung und Berichterstattung der Wohltätigkeitsorganisationen gegenüber anderen Stellen erleichtern und den Wohltätigkeitsorganisationen mehr Zeit für die Erfüllung der neuen Anforderungen geben.

Prüfung und Berichterstattung bei australischen Wohltätigkeitsorganisationen: Überprüfung von Finanzberichten und Audit

Je nach Größe der Wohltätigkeitsorganisation ist die Anforderung, einen geprüften oder geprüften Jahresfinanzbericht vorzulegen, unterschiedlich.

  • Prüfung und Berichterstattung für kleine Wohltätigkeitsorganisationen: Für kleine Wohltätigkeitsorganisationen ist es nicht erforderlich, in der jährlichen Informationserklärung einen Finanzbericht vorzulegen. Daher gibt es keine ACNC-Vorschrift, dass eine kleine Wohltätigkeitsorganisation ihre Finanzberichte überprüfen oder prüfen lassen muss. Wir ermutigen kleine Wohltätigkeitsorganisationen, Finanzberichte als Teil der jährlichen Informationserklärung einzureichen. Wenn die Satzung einer kleinen Wohltätigkeitsorganisation die Vorlage von Finanzberichten vorschreibt, muss sie diese vorlegen.
  • Prüfung und Berichterstattung für mittlere Wohltätigkeitsorganisationen: Mittelgroße Wohltätigkeitsorganisationen können ihre Finanzberichte überprüfen oder auditieren lassen. Als Teil der jährlichen Informationserklärung muss auch der Bericht des Wirtschaftsprüfers oder des Gutachters vorgelegt werden.
  • Prüfung und Berichterstattung für große Wohltätigkeitsorganisationen: Große Wohltätigkeitsorganisationen sollten ihre Finanzberichte prüfen lassen. Als Teil der jährlichen Informationserklärung sollte der Bericht des Wirtschaftsprüfers vorgelegt werden.

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Prüfung und Berichterstattung australischer Wohltätigkeitsorganisationen: Ernennung eines Wirtschaftsprüfers oder Gutachters

  • Sie können frühzeitig beginnen, damit der Prüfer oder Gutachter Zeit hat, seine Arbeit abzuschließen;
  • Bitten Sie um Empfehlungen und Ratschläge von anderen Wohlfahrtsverbänden;
  • Stellen Sie sicher, dass die Person nicht an die Organisation gebunden ist;
  • Vergewissern Sie sich, dass sie qualifiziert sind;
  • Sie sollten sicherstellen, dass Sie für Ihr Geld auch etwas bekommen.

Prüfung und Berichterstattung bei australischen Wohltätigkeitsorganisationen: Vorbereitung auf eine Überprüfung oder Prüfung

Die folgenden Schritte können Ihrer Wohltätigkeitsorganisation helfen, das Audit- oder Überprüfungsverfahren effizienter zu gestalten:

  • Alle Probleme mit der Rechnungsführung, die vor der Prüfung/Überprüfung entdeckt werden, werden erfasst;
  • Diese Probleme können gelöst werden. Wenn dies nicht der Fall ist, erstellen Sie einen Plan, wie Ihre Wohltätigkeitsorganisation diese Probleme lösen wird;
  • Bitten Sie den Prüfer um einen Zeitplan, bevor sie beginnen. Darin wird dargelegt, was die Wohltätigkeitsorganisation benötigt und wann die Überprüfung/der Audit abgeschlossen sein wird;
  • Zur Klärung etwaiger Fragen sollten Sie sich vor der Prüfung/Überprüfung an sie wenden;
  • Stellen Sie ihnen einen Schreibtisch zur Verfügung und planen Sie Zeit für ihre Treffen ein;
  • Alle Mitarbeiter sollten über das Audit/die Überprüfung informiert werden und darüber, was sie von ihnen erwarten können.

LESEN SIE MEHR ÜBER DIE PRÜFUNG UND BERICHTERSTATTUNG VON CHARITIES IN AUSTRALIEN

Prüfung und Berichterstattung bei australischen Wohltätigkeitsorganisationen: Machen Sie das Beste aus Ihrer Überprüfung oder Prüfung

Ihre Wohltätigkeitsorganisation hat die Möglichkeit, ihre Buchhaltungssysteme und Verwaltungsabläufe zu verbessern, indem sie diese überprüfen oder auditieren lässt. Seien Sie nicht beunruhigt, wenn ein Rechnungsprüfer oder Prüfer Fehler in den Buchhaltungssystemen und -verfahren Ihrer Wohltätigkeitsorganisation findet, denn das ist normal. So können Sie den größtmöglichen Nutzen aus diesem Prozess ziehen:

  • Bitten Sie den Prüfer/Begutachter, auf Bereiche hinzuweisen, in denen Ihre Wohltätigkeitsorganisation verbessert werden könnte;
  • Sprechen Sie mit dem Prüfer/Begutachter über alle Probleme, die er findet;
  • Entwickeln Sie einen Plan zur Lösung des Problems;
  • Geben Sie dem Prüfer/Begutachter eine Kopie Ihres Plans und bitten Sie um Rückmeldung;
  • Alle Mitarbeiter sollten über die aus der Prüfung/Überprüfung gezogenen Lehren informiert werden.

Prüfung und Berichterstattung bei australischen Wohltätigkeitsorganisationen: Abberufung eines Prüfers oder Gutachters

  • Sie sollten sich die Zeit nehmen, sich zu entscheiden, und sicherstellen, dass Sie den Prüfer oder die Prüferin nicht beibehalten;
  • Möglicherweise finden Sie ein Verfahren, das Ihre Wohltätigkeitsorganisation befolgen muss, in der Satzung, den Richtlinien und Verfahren Ihrer Wohltätigkeitsorganisation;

DER CORPORATIONS ACT 2001 ENTHÄLT STRENGE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ERNENNUNG UND BEENDIGUNG VON RECHNUNGSPRÜFERN FÜR WOHLTÄTIGKEITSORGANISATIONEN.

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