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Befreiungen von der wirtschaftsprufung in Irland: Lesen Sie und halten Sie sich auf dem Laufenden mit nützlichen Informationen über Prüfungsbefreiungen und Jahresabschlüsse in der Republik Irland

Befreiungen von der wirtschaftsprufung in Irland: Lesen Sie und halten Sie sich auf dem Laufenden mit nützlichen Informationen über Prüfungsbefreiungen und Jahresabschlüsse in der Republik Irland

Alle Arten von Klein- und Kleinstunternehmen können in Irland von der Pflicht zur Einreichung vollständiger und verkürzter Jahresabschlüsse befreit werden.

Das Unternehmen muss vor der Jahreshauptversammlung einen vollständigen Jahresabschluss vorlegen. Je nach Art und Größe des Unternehmens kann jedoch eine Befreiung von der Einreichung einzelner oder aller Jahresabschlüsse beim CRO gewährt werden.

Befreiungen von der wirtschaftsprufung in Irland in Bezug auf Abschlussprüfungen und Jahresabschlüsse.

Eine oder mehrere dieser Befreiungen können von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die bestimmte Kriterien erfüllen.

  • Befreiung für kleine Unternehmen
  • Befreiung von der Abschlussprüfung für ruhende Unternehmen
  • Größe/Verkleinerung Befreiung
  • Befreiung von der Einreichung von Jahresabschlüssen

Diese Unternehmen kommen nicht für eine Prüfungsbefreiung in Frage:

  • Aktiengesellschaften, Aktiengesellschaften mit unbeschränkter Haftung und Investmentgesellschaften
  • (Ein Kreditinstitut oder eine Versicherungsgesellschaft
  • In der fünften Liste des Gesetzes von 2014 genannt

Ein kleines Unternehmen kann von bestimmten Bedingungen befreit werden.

  • Befreiung von Unternehmen, die nicht aktiv sind
  • Befreiung von der Einreichung eines vollständigen Jahresabschlusses
  • Befreiung von der Pflicht zur Einreichung eines Prüfungsberichts

Befreiungen von der wirtschaftsprufung in Irland für Unternehmen, die derzeit inaktiv sind.

Die Befreiung von der ruhenden Unternehmensprüfung in Irland gilt nicht für Unternehmen jeder Größe. Eine Prüfungsbefreiung kann von einem Unternehmen in Anspruch genommen werden, wenn es inaktiv ist.

Die Geschäftsführer des Unternehmens müssen zustimmen, dass das Unternehmen ruhend ist, um eine Befreiung von der Prüfung zu erhalten.

  • * Es gibt keine wesentlichen buchhalterischen Transaktionen.
  • * Sein Vermögen umfasst nur zulässige Aktiva und Passiva.

Die Direktoren müssen auch entscheiden, ob das Unternehmen für eine Befreiung von der Prüfung in Frage kommt, um sich zu qualifizieren. Diese Entscheidung wird in das Protokoll aufgenommen.

Um festzustellen, ob ein Unternehmen noch aktiv ist, wird es berücksichtigt:

* Jedes Geschäft, das sich aus der Übernahme von Aktien der Gesellschaft durch einen Zeichner aufgrund einer von ihm im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtung ergibt

* Jede Transaktion, die die folgenden Zahlungen umfasst:

  • Für die Änderung eines Firmennamens ist eine Gebühr an den Registerführer zu entrichten.
  • Gebühren für die Rückmeldung an den Kanzler
  • Für die Eintragung eines Jahresberichts ist eine Zahlung an den Kanzler erforderlich.

Ein ruhendes Unternehmen hat keinen Anspruch auf das Recht der Mitglieder, sich von der Prüfungsfreiheit zu überzeugen.

Befreiungen von der wirtschaftsprufung in Irland für kleine Unternehmen von der Einreichung von Jahresabschlüssen.

Ein Unternehmen muss die folgenden Bedingungen erfüllen, um als Kleinunternehmen zu gelten und in den Genuss dieser Befreiung zu kommen:

  • Die Bilanzsumme übersteigt nicht 6 Mio. EUR
  • Der Umsatz beträgt nicht mehr als 12 Mio. EUR
  • Die Zahl der Beschäftigten beträgt nicht mehr als 50

Mit Ausnahme von Companies Limited by Guarantee (CLGs) kommen öffentliche Unternehmen nicht für eine Befreiung in Frage

Welche Ausnahmen gibt es in Irland für kleine Unternehmen?

Um für die Befreiung von der Rechnungsprüfung für kleine Unternehmen in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen diese Kriterien erfüllen:

  • Das Unternehmen muss ein Kleinunternehmen sein.
  • Das Unternehmen kann keiner der 18 Kategorien von Unternehmen angehören, die im Fünften Anhang des Gesetzes von 2014 aufgeführt sind.
  • Für das laufende Jahr und die Vorjahre müssen die Jahreserklärungen des Unternehmens eingereicht werden.

Kleine Unternehmen, die sowohl die Befreiung von der Steuerprüfung als auch von der Steuerverkürzung in Anspruch nehmen, müssen einen Antrag stellen:

  • die Bilanz des Unternehmens (mit (a- bis (e), der “prüfungsfreien Erklärung” am unteren Ende der Bilanz)
  • Auszug aus dem Bericht der Direktoren, der die Beteiligung der Direktoren an Aktien oder Schuldverschreibungen angibt
  • Anmerkungen zu den Finanzberichten

Wird der JAHRESBERICHT nicht rechtzeitig eingereicht, verliert das Unternehmen das Recht, in zwei Jahren die BEHANDLUNGSBEFREIUNG in Anspruch zu nehmen.

Die Direktoren sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden einen Wirtschaftsprüfer für das Unternehmen zu bestellen, wenn das Unternehmen die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Bei der Entscheidung, ob sie eine Prüfung einer Finanzperiode wünschen, sollten sie auch berücksichtigen, dass es Dritte geben kann (z.  Eine Prüfung kann weiterhin von Handelsorganisationen oder Bankern verlangt werden.

Eine Prüfung muss durchgeführt werden, wenn die Gesellschaft von einem Aktionär, der weniger als 10 % der Stimmrechte vertritt (ein Mitglied bei einer CLG-Garantiegesellschaft CLG), aufgefordert wird, die Befreiung zu verweigern. Diese Mitteilung muss innerhalb des unmittelbar vorangegangenen oder während des betreffenden Haushaltsjahres, spätestens jedoch einen Monat vor Ablauf dieses Haushaltsjahres, schriftlich erfolgen.

Direktoren ruhender Unternehmen müssen entscheiden, ob sie eine Befreiung von der Prüfungspflicht für einen bestimmten Zeitraum beantragen wollen. Sie müssen dies in dem betreffenden Haushaltsjahr tun.

Welche befreiungen von der wirtschaftsprufung in Irland für Unternehmen kleiner Konzerne?

Wenn sich die gesamte Gruppe für den Status einer kleinen Gruppe qualifiziert, steht die Audit-Befreiung allen Konzernunternehmen zur Verfügung. Um für eine Befreiung von der Konzernprüfung in Frage zu kommen, muss die gesamte Gruppe die Bedingungen erfüllen.

  • Die Bilanzsumme der Holdinggesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften beträgt höchstens 6 Mio. EUR netto bzw. 7,2 Mio. EUR brutto.
  • Der Gesamtumsatz der Holding, der Tochtergesellschaften und der verbundenen Unternehmen beträgt nicht mehr als 12 Mio. EUR netto oder 14,4 Mio. EUR brutto.
  • Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten in der Holdinggesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften beträgt nicht mehr als 50.

In Bezug auf den Gesamtumsatz und die Bilanzzahlen bezieht sich “netto” auf den Betrag nach etwaigen Verrechnungen oder sonstigen Berichtigungen zur Eliminierung von Konzerntransaktionen und “brutto” auf den Betrag ohne solche Verrechnungen.

Alle oben genannten Bedingungen müssen innerhalb des laufenden Jahres erfüllt sein. Diese Voraussetzungen müssen in jedem vorangegangenen Jahr erfüllt sein, es sei denn, das vorangegangene Geschäftsjahr ist das erste für die Holdinggesellschaft.

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