Leitfaden für Abschlussprüfungen im Vereinigten Königreich und im EWR für britische Prüfungsgesellschaften, britische Abschlussprüfer und im EWR tätige Abschlussprüfer mit britischer Qualifikation.
Britische Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Die Vorschriften für die Prüfung von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, die ausschließlich im Vereinigten Königreich tätig sind, bleiben unverändert. Britische Unternehmen, die in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig sind, müssen die spezifischen Vorschriften einhalten.
Anerkennung der britischen Prüfungsqualifikationen in den EWR-Ländern.
Es ist möglich, dass Ihr britischer Abschluss in den EWR-Ländern nicht anerkannt wird. Um den Status Ihrer Registrierung zu erfahren, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden, bei der Sie registriert sind.
Britische Prüfungsgesellschaften prüfen EWR-Unternehmen.
Ein Prüfungsbericht für ein EWR-Unternehmen darf nicht von Ihnen unterzeichnet werden. Um den Status Ihrer Registrierung zu erfahren, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden, bei der Sie registriert sind.
Drittlandsprüfer für nicht im EWR notierte Unternehmen auf dem geregelten EWR-Markt
Diese Prüfungen können nur durchgeführt werden, wenn Sie sich so bald wie möglich bei der zuständigen Behörde des EWR-Landes, in dem der Markt seinen Sitz hat, registrieren lassen.
Unternehmen werden als Einrichtungen von öffentlichem Interesse betrachtet.
Die Audit-Verordnung ist ein britisches Gesetz, das für Banken, Bausparkassen, Versicherer und Wertpapieremittenten gilt, die auf im Vereinigten Königreich regulierten Märkten handeln.
Wenn Ihr Unternehmen nur Wertpapiere ausgibt, die auf einem geregelten EWR-Markt gehandelt werden können, gilt es nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse.
Gruppen von Unternehmen für die Rechnungsprüfung.
Beschränkungen für Tochterunternehmen im EWR
Schwarze Liste für prüfungsfremde Dienstleistungen: Allen ausländischen Tochtergesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse im Vereinigten Königreich ist es untersagt, prüfungsfremde Leistungen zu erbringen.
- Werden sie von einem britischen Unternehmen von öffentlichem Interesse erbracht, sind prüfungsfremde Leistungen verboten;
- Dienstleistungen, die auf der schwarzen Liste stehen, sind für Tochtergesellschaften aus Nicht-EWR-Ländern, die Teil desselben Netzwerks sind wie ein britischer Wirtschaftsprüfer für ein britisches öffentliches Unternehmen, nicht zulässig.
Transparenz- und Offenlegungsregeln für Prüfungsausschüsse
Emittenten aus dem Vereinigten Königreich, egal ob es sich um Aktien oder Anleihen handelt, die nur auf einem geregelten EWR-Markt gehandelt werden dürfen, sind von den Offenlegungs- und Transparenzvorschriften (FCA) ausgenommen.
Alle anderen britischen Unternehmen von öffentlichem Interesse müssen die Offenlegungs- und Transparenzvorschriften der FCA und die einschlägigen Vorschriften der Prudential Regulation Authority einhalten.

Ausnahmeregelungen für Tochtergesellschaften.
Diese Vorschriften befreien Tochtergesellschaften, solange sie im Vereinigten Königreich eingetragen sind.
- Wenn eine Tochtergesellschaft Wertpapiere auf im Vereinigten Königreich geregelten Märkten ausgibt, kann sie den Vorschriften der FCA oder der PRA unterworfen sein.
- Nur Banken und Versicherer, die für eine PRA-Ausnahme in Frage kommen, müssen ein Mutterunternehmen haben, das den PRA-Vorschriften unterliegt.
Eigentum an britischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Sofern sie nicht beide qualifiziert sind, können Sie einen EWR-Prüfer nicht in die erforderliche Mehrheit der qualifizierten Eigentümer oder Manager für Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich aufnehmen wenn:
- Sitz in der Republik Irland
- Registrierung bei einer in Irland anerkannten Buchprüfungsstelle, die auch eine im Vereinigten Königreich anerkannte Aufsichtsbehörde ist
Eigentumsverhältnisse bei EWR-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Es ist unwahrscheinlich, dass Sie weiterhin als Prüfer im Vereinigten Königreich oder in einer im Vereinigten Königreich ansässigen Prüfungsgesellschaft in EWR-Firmen mit der erforderlichen Mehrheit an qualifizierten Eigentümern und Managern tätig sein dürfen. Um den Status Ihrer Registrierung zu erfahren, sollten Sie sich an die zuständige Behörde des Landes wenden, in dem Sie registriert sind.
EEA Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Abschlussprüfung für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die im Vereinigten Königreich tätig sind
Gesetzliche Abschlussprüfer.
- Sie können Auditberichte unterzeichnen, wenn Sie als vom Vereinigten Königreich anerkannte Berufsorganisation registriert sind.
- Es ist nicht möglich, sich auf der Grundlage einer EWR-Qualifikation als britischer Abschlussprüfer registrieren zu lassen.
- Wenn Sie bereits in Irland bei einer anerkannten Buchprüfungsstelle (Recognised Accountancy Body, RAB) registriert sind, die auch eine anerkannte Aufsichtsbehörde im Vereinigten Königreich ist, müssen Sie sich nicht im Vereinigten Königreich registrieren lassen.
Registrierung als im EWR ansässiger Wirtschaftsprüfer in einem Drittland eines im EWR notierten Unternehmens auf einem im Vereinigten Königreich regulierten Markt.
- Registrieren Sie sich beim Financial Reporting Council, um diese Prüfungen durchzuführen.
- Dies sollte so bald wie möglich geschehen, und zwar ab dem 20. Januar 2021.
Eigentumsverhältnisse bei EWR-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Wenn Sie eine Mehrheit von qualifizierten Eigentümern oder Managern benötigen, kann es notwendig sein, Ihr Unternehmen umzustrukturieren, um die EWR-Zulassung zu erhalten.
- Britische Prüfungsgesellschaften
- UK-akkreditierte Prüfer
Eigentum an britischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Ein EWR-Wirtschaftsprüfer, eine EWR-Firma oder ein EWR-Vertreter kann nicht in die erforderliche Mehrheit der qualifizierten Eigentümer und Manager eines britischen Unternehmens einbezogen werden.
Wenn es sich bei beiden um EWR-Wirtschaftsprüfer oder -Unternehmen handelt, können Sie sie einbeziehen wenn:
- Sitz in der Republik Irland
- Registrierung bei einer anerkannten Rechnungslegungsstelle, die auch eine im Vereinigten Königreich anerkannte Aufsichtsbehörde ist
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