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Audits im Vereinigten Königreich und im EWR: Ein nützlicher Leitfaden für Abschlussprüfer im Vereinigten Königreich (UK) und Prüfungsgesellschaften, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätig sind

Audits im Vereinigten Königreich und im EWR: Ein nützlicher Leitfaden für Abschlussprüfer im Vereinigten Königreich (UK) und Prüfungsgesellschaften, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätig sind

Leitfaden für Abschlussprüfungen im Vereinigten Königreich und im EWR für britische Prüfungsgesellschaften, britische Abschlussprüfer und im EWR tätige Abschlussprüfer mit britischer Qualifikation.

Audits im Vereinigten Königreich und im EWR

Anerkennung britischer Prüfungsqualifikationen in EWR-Ländern.

Es ist möglich, dass Ihre britische Qualifikation in EWR-Ländern nicht anerkannt wird. Um den Status Ihrer Registrierung zu erfahren, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden, bei der Sie registriert sind.

Prüfungsgesellschaften des Vereinigten Königreichs (UK), die EWR-Unternehmen prüfen.

Ein Prüfungsbericht für ein EWR-Unternehmen kann von Ihnen möglicherweise nicht unterzeichnet werden. Um den Status Ihrer Registrierung zu erfahren, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden, bei der Sie registriert sind.

Abschlussprüfer aus Drittländern für börsennotierte Unternehmen außerhalb des EWR auf einem geregelten EWR-Markt.

Diese Prüfungen können nur durchgeführt werden, wenn Sie sich so bald wie möglich bei der zuständigen Behörde des EWR-Landes, in dem der Markt seinen Sitz hat, registrieren lassen.

Unternehmen werden als Einrichtungen von öffentlichem Interesse betrachtet.

Die Audit-Verordnung ist ein britisches Gesetz, das für Banken, Bausparkassen, Versicherer und Wertpapieremittenten gilt, die auf im Vereinigten Königreich regulierten Märkten handeln.

Wenn Ihr Unternehmen nur Wertpapiere ausgibt, die auf einem geregelten EWR-Markt gehandelt werden können, gilt es nicht als Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Gruppen von Unternehmen für die Rechnungsprüfung.

Beschränkungen für Tochterunternehmen im EWR

Schwarze Liste für prüfungsfremde Dienstleistungen: Allen ausländischen Tochtergesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse im Vereinigten Königreich ist es untersagt, prüfungsfremde Leistungen zu erbringen.

  • Werden sie von einem britischen Unternehmen von öffentlichem Interesse erbracht, sind prüfungsfremde Leistungen verboten;
  • Dienstleistungen, die auf der schwarzen Liste stehen, sind für Tochtergesellschaften aus Nicht-EWR-Ländern, die Teil desselben Netzwerks sind wie ein britischer Wirtschaftsprüfer für ein britisches öffentliches Unternehmen, nicht zulässig.

Transparenz- und Offenlegungsregeln für Prüfungsausschüsse

Emittenten aus dem Vereinigten Königreich, egal ob es sich um Aktien oder Anleihen handelt, die nur auf einem geregelten EWR-Markt gehandelt werden dürfen, sind von den Offenlegungs- und Transparenzvorschriften (FCA) ausgenommen.

Alle anderen britischen Unternehmen von öffentlichem Interesse müssen die Offenlegungs- und Transparenzvorschriften der FCA und die einschlägigen Vorschriften der Prudential Regulation Authority einhalten.

Regeln und Ausnahmen für Tochtergesellschaften.

Diese Vorschriften befreien Tochtergesellschaften, solange sie im Vereinigten Königreich eingetragen sind.

  • Wenn eine Tochtergesellschaft Wertpapiere auf im Vereinigten Königreich geregelten Märkten ausgibt, kann sie den Vorschriften der FCA oder der PRA unterworfen sein.
  • Nur Banken und Versicherer, die für eine PRA-Ausnahme in Frage kommen, müssen ein Mutterunternehmen haben, das den PRA-Vorschriften unterliegt.

EWR-Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften.

Abschlussprüfung für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die im Vereinigten Königreich tätig sind

Gesetzliche Abschlussprüfer.

  • Sie können Auditberichte unterzeichnen, wenn Sie als vom Vereinigten Königreich anerkannte Berufsorganisation registriert sind.
  • Es ist nicht möglich, sich auf der Grundlage einer EWR-Qualifikation als britischer Abschlussprüfer registrieren zu lassen.
  • Wenn Sie bereits in Irland bei einer anerkannten Buchprüfungsstelle (Recognised Accountancy Body, RAB) registriert sind, die auch eine anerkannte Aufsichtsbehörde im Vereinigten Königreich ist, müssen Sie sich nicht im Vereinigten Königreich registrieren lassen.

Registrierung als im EWR ansässiger Wirtschaftsprüfer in einem Drittland eines im EWR notierten Unternehmens auf einem im Vereinigten Königreich regulierten Markt.

  • Registrieren Sie sich beim Financial Reporting Council, um diese Prüfungen durchzuführen.
  • Dies sollte so bald wie möglich geschehen, und zwar ab dem 20. Januar 2021.

Eigentum an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Es ist unwahrscheinlich, dass Sie weiterhin als Prüfer im Vereinigten Königreich oder in einer im Vereinigten Königreich ansässigen Prüfungsgesellschaft in EWR-Firmen mit der erforderlichen Mehrheit an qualifizierten Eigentümern und Managern tätig sein dürfen. Um den Status Ihrer Registrierung zu erfahren, sollten Sie sich an die zuständige Behörde des Landes wenden, in dem Sie registriert sind.

Wenn Sie eine Mehrheit von qualifizierten Eigentümern oder Managern benötigen, kann es notwendig sein, Ihr Unternehmen umzustrukturieren, um die EWR-Zulassung zu erhalten.

  • Britische Prüfungsgesellschaften
  • UK-akkreditierte Prüfer

Eigentümer: Prüfungsgesellschaften im Vereinigten Königreich (UK).

Sofern sie nicht beide qualifiziert sind, können Sie einen EWR-Prüfer nicht in die erforderliche Mehrheit der qualifizierten Eigentümer oder Manager für Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich aufnehmen wenn:

  • Sitz in der Republik Irland
  • Registrierung bei einer in Irland anerkannten Buchprüfungsstelle, die auch eine im Vereinigten Königreich anerkannte Aufsichtsbehörde ist

Wenn es sich bei beiden um EWR-Wirtschaftsprüfer oder -Unternehmen handelt, können Sie sie einbeziehen wenn:

  • Sitz in der Republik Irland
  • Registrierung bei einer anerkannten Rechnungslegungsstelle, die auch eine im Vereinigten Königreich anerkannte Aufsichtsbehörde ist

Ein EWR-Wirtschaftsprüfer, eine EWR-Firma oder ein EWR-Vertreter kann nicht in die erforderliche Mehrheit der qualifizierten Eigentümer und Manager eines britischen Unternehmens einbezogen werden.

Wenn Sie diesen Artikel hilfreich fanden, besuchen Sie bitte den Rest der Website, um mehr über Rechnungslegung im EWR und im Vereinigten Königreich, Rechnungslegungsstandards im Vereinigten Königreich, die Ausnahmeregelungen für die Prüfung von Privatunternehmen und externen Prüfungen im Vereinigten Königreich, wobei die Körperschaftsteuersystem und Einkommensteuer oder mehr Buchhaltungs- und Finanzthemen in Internationale Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Steuern, Buchhaltungssoftware, Cloud-Buchhaltung und Buchhaltungsautomatisierung.

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